Alles rund um Ihre schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Hier können Sie die richtige Ansprechperson finden und unter bestimmten Voraussetzungen einen schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister - die sogenannte Negativbescheinigung - erhalten.

Um einen Auszug aus dem Sorgeregister zu erhalten, müssen Sie und Ihr Kind ein paar Voraussetzungen erfüllen. Sie finden mit dem Vorab-Check heraus, ob Sie die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister einholen können.

Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister einholen

Wann brauche ich eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister?

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.


So geht's zu Ihrer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister

  • Vorab-Check durchführen

    Finden Sie heraus, ob Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten können.

  • Anfrage digital ausfüllen

    Nach Abschluss des Vorab-Checks füllen Sie den Onlineantrag Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) Schritt für Schritt aus.

  • Anfrage absenden

    Senden Sie Ihre Anfrage online an das Jugendamt.

  • Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten

    Sie erhalten Ihre schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister per Post.

  • Ihre schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister

    Sie können die schriftliche Auskunft als Nachweis für das alleinige Sorgerecht verwenden.


Häufig gestellte Fragen

Eine Negativbescheinigung ist eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister. Sie dient als Nachweis für Mütter, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind haben.

Voraussetzungen, damit Sie als Mutter den Nachweis erhalten, sind:

  • Sie sind mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet und waren es nicht.
  • Sie haben mit dem Vater keine gemeinsame Sorge erklärt.
  • Ein Gericht hat Ihnen das Sorgerecht nicht komplett entzogen.

Die Auskunft aus dem Sorgeregister dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen oder Ärzten als Nachweis, dass ihr im Umkehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht.

Sie bekommen die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister im Jugendamt kostenfrei.

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Jugendamt. Dieses können Sie über die Suche finden.

Kann ich eine Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten?

Eine Antwort darauf erhalten Sie über den Vorab-Check.