Fragen zur Negativbescheinigung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Bitte beachten Sie, dass hier nur allgemeine Auskünfte gegeben werden können. Detaillierte Informationen zur schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister in Ihrer Kommune können Sie über den Vorab-Check herausfinden.

Allgemein

Eine Negativbescheinigung ist eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister. Sie dient als Nachweis für Mütter, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind haben.

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind oder waren, können eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen. Väter können diese in der Regel nicht beantragen. Wenn Sie als Vater Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt.

Antragsprozess

Das Jugendamt bearbeitet Ihre Anfrage so schnell wie möglich, in der Regel in nur wenigen Tage. In Ausnahmefällen kann es auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Nein. Die Auskunft aus dem Sorgeregister kann Ihnen per Post zugesandt werden.

Kosten

Sie bekommen die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister im Jugendamt kostenfrei.