Vorab-Check

Ergebnis

Der Vorab-Check hat ergeben, dass Sie keine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister einholen können.

Hinweis

Auskünfte aus dem Sorgeregister erhalten in der Regel Mütter, die allein sorgeberechtigt sind.

Wenn Sie der Vater des Kindes sind und eine Auskunft aus dem Sorgeregister wünschen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Jugendamt auf.

Zuständiges Jugendamt finden