Hier können Sie einen Antrag stellen
für die Auskunft aus dem Sorge-Register.
Man sagt auch: Auskunft über Allein-Sorge.
Jetzt erklären wir Ihnen alles.
Erklärung zu Sorge-Register
Ein Register ist eine Liste.
In der Liste sind Infos über das Sorge-Recht von Eltern.
Sorge-Recht bedeutet:
Wer für ein Kind sorgen darf,
wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
Die Liste heißt: Sorge-Register
Das Sorge-Register ist bei dem Jugend-Amt.
Erklärung zu Auskunft über Allein-Sorge
Eine Mutter sorgt allein für das Kind.
Sie hat das alleinige Sorge-Recht.
Die Mutter muss das Sorge-Recht manchmal nachweisen.
Zum Beispiel:
- Sie meldet das Kind in der Kita an.
- Sie macht ein Sparbuch bei der Bank für das Kind.
- Sie erlaubt eine Operation bei dem Kind.
- Sie macht einen Ausweis für das Kind.
Der Nachweis über das Sorge-Recht heißt:
Auskunft über Allein-Sorge.
Die Auskunft über Allein-Sorge gibt es bei dem Jugend-Amt.
Sie kommt aus dem Sorge-Register.
Hier können Sie einen Antrag für die Auskunft über Allein-Sorge machen.
Erklärung zu Antrag
Ein Antrag ist ein Formular.
Das Formular müssen Sie ausfüllen und absenden.
Den Antrag können Mütter stellen
So stellen Sie den Antrag:
Jetzt erklären wir Ihnen alles zu dem Antrag.
1. Voraussetzungen prüfen
Es gibt Regeln für den Antrag.
Die Regeln heißen Voraussetzungen.
Sie können im Internet prüfen,
ob Sie alle Voraussetzungen für die Auskunft über Allein-Sorge erfüllen.
Unter diesem Link können Sie die Voraussetzungen prüfen.
2. Formular ausfüllen
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen,
können Sie den Antrag stellen.
Füllen Sie das Formular aus
und senden Sie das Formular ab.
3. Auskunft über Allein-Sorge erhalten
Der Antrag kommt im Jugend-Amt an.
Das Jugend-Amt schickt Ihnen die Auskunft über Allein-Sorge per Post.
Hilfe bei dem Antrag
Der Antrag ist in schwerer Sprache.
Wenn Sie Hilfe bei dem Antrag brauchen,
dann können Sie Ihr Jugend-Amt kontaktieren.
Geben Sie Ihre Post-Leit-Zahl ein.
Dann sehen Sie Ihr Jugend-Amt.