Vorab-Check

Ergebnis

Der Vorab-Check hat ergeben, dass Sie keine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister einholen können.

Hinweis

Wenn Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet sind oder waren, haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind. Eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister können Sie daher nicht erhalten.

Hat ein Gericht die gemeinsame Sorge, die sich durch Ihre Ehe ergibt, ganz oder teilweise aufgehoben, müssen Sie die entsprechende Entscheidung vorlegen.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie individuell beraten können.