Vorab-Check

So stellen Sie Ihre Anfrage

Der Vorab-Check ist abgeschlossen. Sie können nun den Online-Dienst aufrufen und eine Anfrage für eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister an das zuständige Jugendamt stellen.

Jetzt Anfrage stellen

Hinweis

Die Auskunft wird vom zuständigen Jugendamt ausgestellt und ihnen zugeschickt. Sie können die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister dann als Nachweis für das alleinige Sorgerecht verwenden.

Gebühren

Die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister ist für Sie kostenfrei.